Seit 1957 wurden die Befugnisse des Europäischen Parlaments verstärkt und erweitert, insbesondere seit der Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte im Jahre 1986 und des Vertrags über die Europäische Union im Jahre 1992.
Das EP wirkt nunmehr aktiv an der Ausarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften mit und spielt neben Rat und Kommission eine Hauptrolle in der Führung der Europäischen Union.
Seit 1979 wird das EP in allgemeiner Direktwahl gewählt.
Auf dem Gipfel von Nizza im Dezember 2000 wurden eine Aufstockung des Parlaments von 626 auf 738 Abgeordnete und eine neue Verteilung beschlossen.